Sie schweigen.Wir sprechen. Strafverteidiger Aachen

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht. Verteidigung für Privatpersonen, Führungskräfte und Unternehmen, vom ersten Kontakt mit der Polizei bis zum Urteil.

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.Fachanwältin für Strafrecht

Ehemaliges Vorstandsmitglied der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. Kanzleisitz Oppenhoffallee, Aachen Weiter

Der Staat ermittelt gegen Sie.Wir ermitteln für Sie.

Rechtsanwältin Karolin Hagemann de Grzymala mit verschränkten Armen vor dunklem Hintergrund
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.Fachanwältin für Strafrecht

Verteidigung beginnt, bevor Sie ein Wort sagen.

Mit jahrelanger Erfahrung streitet die Kanzlei für Großunternehmen und Mittelstand ebenso wie für Selbstständige und Privatpersonen: früh im Verfahren, genau in der Akte und ganz auf Ihrer Seite.

  • Strafverteidigervereinigung NRW e.V.ehemaliges Vorstandsmitglied
  • DMFH Fachanwälte für Strafrechtehemalige Partnerin
  • Deutscher und Kölner AnwaltvereinMitglied

Es klingelt. Vor der Tür steht die Polizei. Jetzt zählt jede Minute.

Wenn die Polizei durchsucht

Durchsuchung

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Sagen Sie nichts zur Sache und geben Sie nichts freiwillig heraus. Widersprechen Sie der Sicherstellung und lassen Sie das protokollieren.

Ihr nächster SchrittRufen Sie uns an, solange die Beamten noch im Haus sind.

Ihre Rechte bei der Durchsuchung

Wenn Sie festgenommen werden

Festnahme

Sie müssen nur Ihre Personalien angeben. Zu allem anderen dürfen Sie schweigen und vorher eine Verteidigerin sprechen. Dieses Recht steht in § 136 der Strafprozessordnung.

Ihr nächster SchrittBestehen Sie darauf, uns anzurufen.

Festnahme und Untersuchungshaft

Wenn ein Schreiben der Polizei kommt

Vorladung

Als Beschuldigter müssen Sie zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen. Äußern Sie sich erst, wenn wir die Ermittlungsakte gelesen haben.

Ihr nächster SchrittDen Termin sagen wir für Sie ab.

Was bei einer Vorladung gilt
Karolin Hagemann de Grzymala nimmt an ihrem Schreibtisch einen Anruf entgegen

Direkt durchwählen

0163 8461632

Sie erreichen Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., persönlich.

Diese Tipps gelten allgemein. Was in Ihrem Fall richtig ist, klären wir im persönlichen Gespräch.

Was ist passiert?

Wählen Sie Ihre Lage. Sie sehen sofort, was jetzt wichtig ist und wo Sie mehr erfahren. Wenn es eilt: 0163 8461632.

Ihre Lage: Durchsuchung

Die Polizei steht in Ihrer Wohnung.

  1. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie ihn.
  2. Sagen Sie nichts zur Sache. Geben Sie nichts freiwillig heraus, auch keine Passwörter.
  3. Widersprechen Sie der Sicherstellung, lassen Sie das protokollieren und rufen Sie an.

Anrufen, solange die Beamten noch im Haus sind.

Ihre Lage: Festnahme

Sie wurden festgenommen.

  1. Geben Sie nur Ihre Personalien an. Zu allem anderen dürfen Sie schweigen (§ 136 StPO).
  2. Bestehen Sie darauf, vorher mit einer Verteidigerin zu sprechen.
  3. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben.

Spätestens am Tag nach der Festnahme entscheidet ein Richter (§ 128 StPO).

Ihre Lage: Vorladung

Die Polizei lädt Sie als Beschuldigten vor.

  1. Als Beschuldigter müssen Sie zur Polizei nicht erscheinen.
  2. Äußern Sie sich nicht zur Sache, auch nicht am Telefon.
  3. Wir sagen den Termin ab und beantragen Akteneinsicht.

Eine Pflicht zu erscheinen besteht erst bei Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Ihre Lage: Strafbefehl

Sie haben einen Strafbefehl bekommen.

  1. Notieren Sie das Zustelldatum. Es steht auf dem gelben Umschlag.
  2. Zahlen Sie nicht vorschnell. Ohne Einspruch wirkt der Strafbefehl wie ein Urteil.
  3. Lassen Sie prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Er lässt sich bis zum Urteil zurücknehmen.

Zwei Wochen Frist ab Zustellung (§ 410 StPO). Fristende berechnen

Ihre Lage: Anklage

Gegen Sie wurde Anklage erhoben.

  1. Beachten Sie die Frist im Begleitschreiben des Gerichts (§ 201 StPO).
  2. Beauftragen Sie eine Verteidigung, damit sie die vollständige Akte einsehen kann.
  3. Prüfen Sie mit ihr Einwendungen und Beweisanträge, bevor das Gericht über die Eröffnung entscheidet.

Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens lässt sich noch viel bewegen.

Ihre Lage: Angehörige

Jemand aus Ihrer Familie ist in Haft.

  1. Sprechen Sie mit Ermittlern nicht über die Tat. Als naher Angehöriger dürfen Sie das Zeugnis verweigern (§ 52 StPO).
  2. Rufen Sie an: Wir klären, wo er oder sie ist und wann der Haftrichter entscheidet.
  3. Sprechen Sie in Telefonaten und Briefen nicht über die Sache. Beides kann überwacht werden.

Die Vollmacht erteilt später die festgenommene Person selbst.

Vorschau der Rechte-Karte: Ihre Rechte bei Polizeikontakt auf einer Seite

Zum Speichern auf dem Handy

Ihre Rechte bei Polizeikontakt. Auf einer Seite.

Was Sie bei einer Durchsuchung, einer Festnahme, einer Vorladung oder einem Strafbefehl sagen müssen und was nicht. Speichern Sie die Karte, damit sie da ist, wenn es darauf ankommt.

  • Durchsuchung
  • Festnahme
  • Vorladung
  • Strafbefehl

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Viele Verfahren entscheiden sich, bevor es zur Anklage kommt.

Ein Strafverfahren verläuft in vier Abschnitten. Jeder hat eigene Fristen, Rechte und Chancen. Wer sie kennt, verteidigt sich früher und besser.

  1. 01

    Ermittlungsverfahren

    Die entscheidende Phase

    Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise, oft bevor Sie überhaupt davon wissen. Hier fällt die wichtigste Entscheidung: ob es zu einer Anklage kommt.

    • Akteneinsicht beantragen. Nur Ihre Verteidigung bekommt die vollständige Akte (§ 147 StPO).
    • Schriftliche Stellungnahme statt spontaner Aussage, wenn sie Ihnen nützt.
    • Einstellung erreichen, mangels Tatverdachts oder gegen eine Auflage (§§ 170, 153, 153a StPO).
  2. 02

    Anklage oder Strafbefehl

    Frist: 2 Wochen für den Einspruch

    Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüft das Gericht, ob es die Hauptverhandlung eröffnet. Statt einer Anklage kann auch ein Strafbefehl kommen: eine Verurteilung ohne Verhandlung.

    • Zwei Wochen bleiben für den Einspruch gegen einen Strafbefehl (§ 410 StPO).
    • Einwände und Beweisanträge vor der Eröffnung des Hauptverfahrens.
  3. 03

    Hauptverhandlung

    Öffentlich vor Gericht

    Vor Gericht zählt Vorbereitung: Zeugen, Gutachten, Beweisanträge und eine klare Linie, die vorher mit Ihnen abgestimmt ist.

    • Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft, wenn sie Ihnen nützt (§ 257c StPO).
    • Konsequente Verteidigung, wenn der Vorwurf nicht trägt.
  4. 04

    Berufung und Revision

    Frist: 1 Woche nach dem Urteil

    Ein Urteil ist nicht das letzte Wort. Wir prüfen schnell und nüchtern, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat.

    • Eine Woche bleibt für Berufung oder Revision nach der Urteilsverkündung (§§ 314, 341 StPO).

Vielleicht stehen Sie gerade genau hier.

Typische Situationen, mit denen Menschen zur Kanzlei kommen. Es sind Beispiele, keine echten Fälle und keine Bewertungen.

Vorladung

„Im Briefkasten lag eine Vorladung der Polizei. Ich weiß nicht einmal, worum es geht.“

So helfen wirWir sagen den Termin ab, beantragen Akteneinsicht und klären, was Ihnen vorgeworfen wird.

Mehr zur Vorladung
Durchsuchung

„Um sechs Uhr stand die Polizei vor der Tür und hat meinen Laptop mitgenommen.“

So helfen wirWir prüfen den Beschluss, beantragen die Herausgabe, wenn die Beschlagnahme nicht trägt, und sprechen mit den Ermittlern.

Mehr zur Durchsuchung
Wirtschaftsstrafrecht

„Ich bin Geschäftsführer, und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue.“

So helfen wirWir verteidigen Sie persönlich und achten darauf, dass das Verfahren Ihr Unternehmen nicht unnötig belastet.

Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht
Auslieferung

„Mein Bruder wurde an der Grenze festgenommen. Ein anderes Land verlangt seine Auslieferung.“

So helfen wirWir prüfen sofort, was gegen die Auslieferung spricht, und vertreten ihn vor dem Oberlandesgericht.

Mehr zur Auslieferung
Strafbefehl

„Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Soll ich einfach zahlen?“

So helfen wirWir prüfen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, ob ein Einspruch sinnvoll ist, und legen ihn ein.

Mehr zum Strafbefehl
Betäubungsmittel

„Bei einer Kontrolle an der Grenze wurde Cannabis in meinem Auto gefunden.“

So helfen wirWir klären, was nach dem Konsumcannabisgesetz erlaubt ist und was nicht, und verteidigen Sie gegen den Vorwurf.

Mehr zum BtM-Strafrecht

Ihre Lage ist eine andere? Schildern Sie sie uns.

Erstgespräch anfragen

Strafverfahren enden nicht an der Grenze.

Der Kanzleisitz Aachen liegt am Dreiländereck mit Belgien und den Niederlanden. Polizei und Staatsanwaltschaften arbeiten hier eng über die Grenze hinweg zusammen, etwa mit dem Europäischen Haftbefehl und der Europäischen Ermittlungsanordnung.

Die Vertretung in Auslieferungsverfahren gehört deshalb zu den häufigsten Aufgaben der Kanzlei. Können Mandanten nicht nach Deutschland einreisen, beraten wir vertraulich per Videokonferenz.

Mehr zum internationalen Strafrecht

Wenn die Staatsanwaltschaft morgens am Empfang steht.

Für Unternehmen geht es um mehr als ein Verfahren: um Haftung, Ruf und den laufenden Betrieb. Wir begleiten Geschäftsleitungen vor, während und nach einem Vorwurf.

Karolin Hagemann de Grzymala bespricht mit zwei Mitgliedern einer Geschäftsleitung die Lage

Der erste Tag einer Durchsuchung im Unternehmen

So begleiten wir Sie vom ersten Klingeln am Empfang bis zum Gespräch mit der Staatsanwaltschaft.

  1. 01SofortWir sind erreichbar und begleiten die Durchsuchung am Telefon oder vor Ort.
  2. 02Während der DurchsuchungWir prüfen den Beschluss und achten darauf, dass nur gesucht und mitgenommen wird, was er erlaubt.
  3. 03Mit Ihrem TeamMitarbeitende kennen ihre Rechte als Zeugen und machen keine voreiligen Aussagen.
  4. 04DanachWir prüfen Rechtsmittel gegen Durchsuchung und Beschlagnahme und führen die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft.
Criminal Compliance

Vorbeugen

Wir ermitteln die strafrechtlichen Risiken Ihres Unternehmens und schreiben Regeln und Abläufe, die Ihre Mitarbeitenden im Alltag anwenden können.

Internal Investigations

Aufklären

Besteht ein Verdacht im eigenen Haus, klären wir ihn intern auf. Datenschutz, Arbeitsrecht und die Rechte des Betriebsrats bleiben gewahrt.

Vertretung bei Vorwürfen

Verteidigen

Kommt es zu Anklage oder Bußgeldverfahren, vertreten wir das Unternehmen oder einzelne Verantwortliche und halten den Schaden gering.

10 Mio. €

Eine Straftat aus dem Unternehmen kann auch das Unternehmen selbst treffen: mit einer Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro nach § 30 OWiG und der Einziehung erlangter Vorteile. Gute Compliance senkt dieses Risiko.

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.

Fachanwältin für Strafrecht und Gründerin der Kanzlei

„Anwältin zu sein ist mein Beruf. Fachanwältin für Strafrecht zu sein, ist meine Passion.“

Ihr Interesse am internationalen Strafrecht hat auch familiäre Wurzeln. Ihr Wissen vertieft sie in regelmäßigen Fortbildungen. Hinzu kommt ihre Erfahrung aus der Vorstandsarbeit der Strafverteidigervereinigung NRW. In jedem Mandat ist sie klar parteiisch: für ihre Mandanten.

Werdegang

  1. 01
    Referendariatunter anderem bei einer Strafrechtssozietät und einer Wirtschaftsgroßkanzlei
  2. 02
    Rechtsanwältin in einer Kölner Kanzleimit Schwerpunkt Straf- und Steuerrecht
  3. 03
    Partnerinbei DMFH Fachanwälte für Strafrecht
  4. 04
    Eigene KanzleiGründung der Kanzlei Hagemann de Grzymala

Mitgliedschaften

  • Strafverteidigervereinigung NRW e.V.ehemaliges Vorstandsmitglied
  • Deutscher AnwaltvereinMitglied
  • Kölner AnwaltvereinMitglied

Sprechen Sie direkt mit mir.Vertraulich ab dem ersten Anruf, auf Wunsch per Video.

Termin vereinbaren
Karolin Hagemann de Grzymala sitzt in einem Ledersessel in der Kanzleibibliothek
Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.Fachanwältin für Strafrecht
Karolin Hagemann de Grzymala an ihrem Schreibtisch in der Kanzlei

Wer mich anruft, erlebt oft einen der schwersten Tage seines Lebens. Dann zählt nicht, was man sagen könnte, sondern was man besser nicht sagt. Ab diesem Moment spreche ich für Sie. Und ich lese jede Seite Ihrer Akte.

Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.Fachanwältin für Strafrecht, ehemaliges Vorstandsmitglied der Strafverteidigervereinigung NRW

Aktuell aus dem Strafrecht.

Neue Urteile und Gesetze, eingeordnet von Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M.: was sich ändert und was es für Sie bedeutet. Stand: 5. November 2026.

Handy entsperren per Fingerabdruck

Die Polizei darf Ihren Finger bei einer Durchsuchung auf das Handy legen. Ihre PIN müssen Sie trotzdem nicht nennen.

Einordnung lesen

Cannabis: Was erlaubt ist und was strafbar bleibt

Seit April 2024 ist Besitz in Grenzen erlaubt. Strafbar bleiben große Mengen, Handel und schon kleine Mengen aus den Niederlanden.

Einordnung lesen

Europäischer Haftbefehl: Was das neue EuGH-Urteil bedeutet

Eine viel härtere Strafe im anderen EU-Staat verhindert die Auslieferung allein nicht. Wo die Verteidigung trotzdem ansetzt.

Einordnung lesen

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf das, was Mandanten im ersten Gespräch am häufigsten wissen wollen.

Ihre Frage ist nicht dabei?Fragen Sie Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., direkt.

0163 8461632
VorladungMuss ich zu einer Vorladung der Polizei gehen?

Als Beschuldigter nein. Eine Pflicht zu erscheinen besteht erst, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Sie lädt. Äußern Sie sich erst, wenn Ihre Verteidigung die Ermittlungsakte kennt. Mehr dazu: Vorladung als Beschuldigter.

Als Zeuge müssen Sie bei der Polizei erscheinen, wenn die Ladung auf einem Auftrag der Staatsanwaltschaft beruht (§ 163 Abs. 3 StPO).

PflichtverteidigungKann ich meine Pflichtverteidigerin selbst wählen?

Ja. Wird ein Pflichtverteidiger bestellt, etwa bei Untersuchungshaft oder einer Anklage zum Landgericht, gibt Ihnen das Gericht Gelegenheit, eine Verteidigerin Ihres Vertrauens zu benennen (§ 142 Abs. 5 StPO). Sie können Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., benennen. Wie das geht, steht auf der Seite Pflichtverteidiger.

AussageSoll ich mich selbst zum Vorwurf äußern?

Nicht, bevor Ihre Verteidigung die Akte gelesen hat. Was Sie einmal gesagt haben, lässt sich nicht zurücknehmen. Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

KostenWas kostet eine Strafverteidigung?

Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, etwa einer Pauschale. Die Kosten besprechen wir vorab offen und halten sie schriftlich fest.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Strafverteidigung nur in bestimmten Fällen, bei Vorsatzvorwürfen meist nicht. Einzelheiten: Kosten der Strafverteidigung.

BerufErfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?

In der Regel nicht. Ausnahmen gelten etwa für Beamte und für Berufe mit staatlicher Aufsicht, bei denen die Justiz bestimmte Stellen informieren muss. Wir sagen Ihnen früh, ob das auf Sie zutrifft.

AuslieferungWas passiert bei einem Europäischen Haftbefehl?

Nach der Festnahme werden Sie dem Amtsgericht vorgeführt. Über die Auslieferung entscheidet danach das Oberlandesgericht. Weil es gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel gibt, muss die Verteidigung von Anfang an stehen. Mehr zum Europäischen Haftbefehl.

AnwaltswahlWoran erkenne ich einen guten Anwalt für Strafrecht in Aachen?

Ein verlässliches Merkmal ist der Titel Fachanwalt für Strafrecht. Er setzt nachgewiesene Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht voraus und verpflichtet zu jährlicher Fortbildung (§ 43c BRAO, § 15 FAO). Karolin Hagemann de Grzymala, LL.M., führt den Titel Fachanwältin für Strafrecht.

In Aachen zählen außerdem kurze Wege zum Justizzentrum und zur JVA, Erfahrung mit Verfahren mit Bezug zu Belgien und den Niederlanden und eine offene Absprache der Kosten vor Beginn. Ein bestimmtes Ergebnis kann seriös niemand versprechen.

AnfahrtWo liegt die Kanzlei in Aachen und wie komme ich hin?

Die Kanzlei liegt in der Oppenhoffallee 138–140, 52066 Aachen, im Frankenberger Viertel. Vom Bahnhof Aachen-Rothe Erde sind es etwa sieben Minuten zu Fuß, vom Justizzentrum am Adalbertsteinweg gut zehn Minuten.

Termine finden nach Vereinbarung statt, auf Wunsch auch per Videokonferenz.

ZuständigkeitIch wohne im Kreis Düren oder im Kreis Heinsberg. Wird mein Verfahren in Aachen geführt?

Meist ja. Die Staatsanwaltschaft Aachen ist für den Bezirk des Landgerichts Aachen zuständig, zu dem auch die Amtsgerichte Düren, Jülich, Heinsberg und Geilenkirchen gehören.

Eine Ausnahme bilden Erkelenz, Hückelhoven und Wegberg: Dort sind das Amtsgericht Erkelenz und das Landgericht Mönchengladbach zuständig. Entscheidend ist außerdem, wo die Tat begangen worden sein soll (§ 7 StPO).

AuslandIch lebe in Belgien oder in den Niederlanden. Muss ich für die Beratung nach Aachen kommen?

Nein. Die Beratung ist vertraulich per Videokonferenz möglich, auch wenn Sie nicht nach Deutschland einreisen können oder wollen. Ob und wann Ihre Anwesenheit in Aachen nötig wird, etwa zu einer Hauptverhandlung, klären wir anhand der Akte.

In Aachen und der Grenzregion an Ihrer Seite.

Die Kanzlei liegt an der Oppenhoffallee im Frankenberger Viertel, wenige Minuten vom Justizzentrum. Verteidigt wird dort, wo Ihr Verfahren läuft: vor den Amtsgerichten im Bezirk, dem Landgericht Aachen und, wenn nötig, darüber hinaus. Beratung auch per Videokonferenz.

Aachen

Verteidigung in Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aachen, vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Aachen und in Haftsachen. Über Haftfortdauer nach sechs Monaten und über Auslieferungen entscheidet das Oberlandesgericht Köln.

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Staatsanwaltschaft Aachen
  • Polizeipräsidium Aachen

Auch für Mandanten ausStädteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg und Euskirchen

Erstgespräch anfragen

Grenzregion

Verteidigung in Verfahren mit Bezug zu Belgien und den Niederlanden: nach einer Festnahme an der Grenze, bei einem Einfuhrvorwurf oder einem Europäischen Haftbefehl. Beratung auf Wunsch per Video, auch wenn Sie nicht einreisen können.

  • Grenze zu NL und BE
  • Europäischer Haftbefehl
  • Zoll
  • Euregio Maas-Rhein

Auch für Mandanten ausBelgien, den Niederlanden und Luxemburg

Internationales Strafrecht

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit anderen sprechen.

Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist. Was Sie uns sagen, fällt ab dem ersten Anruf unter die anwaltliche Schweigepflicht.

Kanzlei
Oppenhoffallee 138–140
52066 Aachen
Telefax
0241 91794146

Anfrage schreiben

Schreiben Sie nur, worum es grob geht. Einzelheiten besprechen wir persönlich.

Anrede

Telefon oder E-Mail genügt. Wir melden uns auf dem Weg, den Sie angeben.